PLAN
„Plan“ bedeutet, dass alle wissen, was zu tun ist. Dafür ist eine umfassende Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften sowie anderer Anforderungen ebenso Voraussetzung wie die systematische Durchführung von strukturierten Gefährdungsbeurteilungen. Das gilt für die Reduzierung von Unfall- und Gesundheitsrisiken ebenso wie für die Gesundheitsförderung.
Für eine fortlaufende Verbesserung des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements legen wir Ziele möglichst nach dem SMART-Prinzip fest und definieren Maßnahmen sowie passende Indikatoren, anhand derer wir unseren Erfolg messen.
Alle Ziele, Maßnahmen und Indikatoren werden in entsprechenden Fachgremien beraten und festgelegt. Sie werden dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit hin in geeigneten Zeitabständen überprüft.