Zwei Ebenen der betrieblichen Mitbestimmung

Zwei Ebenen der betrieblichen Mitbestimmung

Betriebliche Mitbestimmung bei thyssenkrupp

Generell ist die vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmendenvertretungen charakteristisch für thyssenkrupp. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt wird. Diese wird bei thyssenkrupp auf zwei Ebenen umgesetzt:

  1. In den Geschäften von thyssenkrupp (Geschäftsebene) werden die Interessen der Arbeitnehmenden durch die örtlichen Betriebsräte bzw. Gesamtbetriebsräte wahrgenommen.

  2. Auf Ebene von thyssenkrupp (Konzernebene) pflegen wir eine aktive Sozialpartnerschaft mit dem Konzernbetriebsrat (KBR).

Zusätzlich tauschen wir uns zu diversen Themen mit den jeweiligen Fachausschüssen des KBR aus und erarbeiten gemeinsam Betriebsvereinbarungen und Richtlinien, die das gesamte Unternehmen betreffen.

Im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung werden die Interessen der Angestellten im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG entsprechend den gesetzlichen Regelungen durch die Vertretung von zehn Beschäftigten (davon eine Person als Vertretung der leitenden Angestellten) repräsentiert. Damit stellt die Arbeitnehmendenvertretung die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrates. Die anderen zehn Mitglieder sind Abgesandte der Anteilsinhabenden.

Europäischer Betriebsrat (EBR)

Europäischer Betriebsrat (EBR)

Europäischer Betriebsrat thyssenkrupp

Der Europäische Betriebsrat (EBR) ist das Gremium für den sozialen Dialog und die Interessenvertretung der Arbeitnehmenden auf europäischer Ebene. Auf Basis der „Vereinbarung über den Europäischen Dialog und die Unterrichtung und Anhörung der Mitarbeitenden in den europäischen Konzernunternehmen“ unterrichten wir den EBR im Vorfeld wesentlicher betrieblicher Veränderungen, sofern sie länderübergreifenden Bezug haben. An den Sitzungen des EBR nehmen regelmäßig Mitglieder des Vorstandes teil und stehen für Erläuterungen und Diskussionen zur Verfügung. Über die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes hinaus haben wir auf Ebene der Segmente sogenannte Betriebsrätearbeitsgemeinschaften eingerichtet, deren Mitglieder wir regelmäßig über segment-spezifische Sachverhalte informieren.